Aufbau von Gesetzen

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Aufbau von Gesetzen

Kommen wir nun zum Aufbau von Gesetzen in der konsolidierten Fassung – der Version, mit der Sie im Studium in der Regel arbeiten werden.

Halten Sie am besten einen Gesetzestext bereit und verfolgen Sie gleich mit, wie er wahrscheinlich strukturiert ist.

1. Titel und Einleitung: Jedes Gesetz hat einen offiziellen Titel, der seinen Inhalt und Geltungsbereich (mal mehr, mal weniger konkret) beschreibt. Oft umfasst dies auch das Datum der Verabschiedung und gegebenenfalls der Verkündung. Handelt es sich um einen redaktionell bearbeiteten Gesetzestext, finden sich zu Beginn oft Einleitungen, die das Verständnis des Gesetzestext erleichtern sollen. Sie sind nicht Teil des Gesetzes, sondern redaktionelles „Beiwerk“.

2. Präambel (falls vorhanden): Einige Gesetze enthalten eine Präambel, die den Gesetzeszweck umreißt und Hintergrundinformationen oder Leitprinzipien darstellt, die bei der Auslegung des Gesetzes berücksichtigt werden sollen. Präambeln sind jedoch eher selten und finden sich oft in wichtigen Verfassungsdokumenten oder internationalen Verträgen.

3. Untergliederungen: Bei umfangreicheren Gesetzen sind die Normen oft in einzelne Unterteile gegliedert, um das Gesetz übersichtlicher zu gestalten, dazu zählen (in absteigender Reihenfolge) Bücher, Abschnitte, Titel, Untertitel, Kapitel und Unterkapitel. Diese Untergliederungen drehen sich um spezifische Themenbereiche des Gesetzes und ermöglichen so, systematische Zusammenhänge zwischen den Normen zu erkennen.

4. Paragraphen (§§) oder Artikel: Die Hauptstruktur der Gesetze besteht aus Paragraphen oder Artikeln, die fortlaufend nummeriert sind. Paragraphen bzw. Artikel können einen oder mehrere Absätze enthalten, die durch Zahlen gekennzeichnet werden. Diese Absätze können weiter in Sätze unterteilt sein.

5. Überschriften: Viele Paragraphen, Artikel oder Abschnitte haben Überschriften, die auf den Inhalt hinweisen. Diese dienen als Orientierungshilfe beim Lesen und Suchen nach bestimmten Regelungen. Wichtig: Nicht jede Überschrift stammt auch vom Gesetzgeber! So haben viele Paragraphen des Handelsgesetzbuchs (HGB) oder der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bspw. keine „amtlichen“ Überschriften. Es gehört zur redaktionellen Bearbeitung und Serviceleistung von Verlagen, Überschriften für Normen zu formulieren, die die Arbeit mit dem Gesetz  erleichtern. Diese sind dann regelmäßig in [eckigen Klammern] gesetzt. 

6. Sätze und Nummern: Innerhalb der Paragraphen oder Artikel sind die rechtlichen Anweisungen oft in einzelne Sätze gefasst, die nummeriert sind. Handelt es sich um einen redaktionell bearbeiteten Gesetzestext, sind die Sätze oft mittels hochgestellter Zahlen schon für Sie durchnummeriert. Komplexere Regelungen verwenden zudem Nummerierungen und Buchstaben, um die einzelnen Bestimmungen innerhalb eines Paragraphen oder eines Artikels weiter zu unterteilen.

7. Alternativen und Varianten: Wenn es darum geht, nur einen bestimmten Aspekt eines Satzes präzise zu zitieren, kann man diese als „Alternative“ („Alt.“- bei nur zwei Möglichkeiten) oder „Variante“ („Var.“ – bei mehr als zwei Möglichkeiten) bezeichnen. Diese stehen allerdings so nicht ausdrücklich im Gesetz. Man muss sie durch genaues Lesen der Regelung sich erschließen.

8. Schlussbestimmungen: Viele Gesetze enthalten Schlussbestimmungen, die Regelungen über das Inkrafttreten, Übergangsvorschriften oder das Außerkrafttreten älterer Gesetze enthalten. Diese spielen eine wichtige Rolle bei der Einführung neuer Rechtsvorschriften.

9. Anlagen: Manche Gesetze haben Anhänge oder Anlagen, in denen weiterführende Informationen, Tabellen oder detaillierte Vorschriften bereitgestellt werden, die den gesetzlichen Text ergänzen.

Werfen wir nun einen Blick in einen redaktionell bearbeiteten Gesetzestext. Tippen Sie einfach auf die Markierungen, um mehr über die einzelnen Bestandteile zu erfahren.

Alles verstanden? Dann testen Sie Ihr Wissen in der nächsten Übung.