Wenn man gemeinhin an Gesetze denkt, hat man meist die Fassung eines Gesetzes vor Augen, die man in Gesetzessammlungen oder Datenbanken findet. Diesen Gesetzestext, der alle aktuellen Änderungen und Ergänzungen enthält, nennt man die konsolidierte Fassung.
Es gibt jedoch noch eine andere, ebenfalls wichtige Form, in der Gesetze veröffentlicht werden: das Bundesgesetzblatt – erreichbar unter recht.bund.de.
Im Bundesgesetzblatt wird ein Gesetz in der Form veröffentlicht, in der es das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat. Wenn es dabei nicht um ein völlig neues Gesetz, sondern um die Überarbeitung eines bestehenden Gesetzes geht, wirkt die Veröffentlichung für Sie zunächst vielleicht ungewohnt. Denn in diesem Fall werden nur die Änderungen des bestehenden Gesetzes beschlossen. Das bereits erwähnte Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz (Gesetz vom 12.07.2024 – BGBl. I 2024, Nr. 234 vom 16.07.2024 ) sieht die Änderung einer ganzen Reihe von Vorschriften in unterschiedlichen Gesetzen vor (sog. Artikelgesetz, auch „Mantelgesetz“ oder „Omnibusgesetz“). In Artikel 13 wird die Änderung von § 130e der Zivilprozessordnung geregelt. Und das sieht dann so aus:

Um einmal nachzuvollziehen, wie Redaktionen die beschlossenen Änderungen in den bestehenden Text der Zivilprozessordnung einarbeiten, markieren Sie im folgenden Text (§ 130e ZPO in der konsolidierten Fassung), welche Worte und Satzzeichen durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz einzufügen waren.