Nachdem Sie sich nun einen ersten Eindruck von der Grundstruktur von Kommentaren verschafft haben, fassen wir die wesentlichen Merkmale nochmal zusammen:
- Kommentare beziehen sich auf Referenztexte, die sie fortlaufend erläutern. In der Regel handelt es sich bei den Referenztexten um Gesetze. Aber auch das Creative Commons Lizenzmodell oder Soft Law im internationalen Bereich können Gegenstand einer Kommentierung sein. Wichtig ist, dass nicht ein Rechtsgebiet erklärt wird – beispielsweise das Arbeitsrecht oder das Umweltstrafrecht. Solche themenbezogenen Ausführungen findet man in Lehr- oder Handbüchern. Kommentare beziehen sich dagegen auf einen bestimmten Text.
- Dass dieser Text fortlaufend erläutert wird, bedeutet, dass der Aufbau der Kommentierung sich am Referenztext orientiert. So wird beispielsweise in einem Grundgesetzkommentar ein Artikel nach dem anderen erläutert. Das Inhaltsverzeichnis des Kommentars gleicht im Aufbau dem Inhaltsverzeichnis des Grundgesetzes. Der Referenztext wird in der Regel auch nochmals mitabgedruckt und gestalterisch vom Kommentartext abgesetzt.
In der nächsten Übung können Sie selbst herausfinden, ob es sich bei dem jeweiligen Textauszug um einen Kommentar oder doch um ein Lehrbuch handelt. Achten Sie genau auf das Layout und die typischen Merkmale!