Am Publikationstyp des Kommentars wird auch Kritik geübt. Ein häufig geäußerter Kritikpunkt wird im Folgenden aufgegriffen: Das Phänomen der sogenannten Mehrfachkommentierungen. Gemeint ist, dass es zu manchen Gesetzen gleich eine ganze Vielzahl von Kommentaren gibt. Warum das kritisch gesehen wird, finden Sie am besten selbst heraus: Ordnen Sie Vor- und Nachteile zu!
Nachdem Sie die Vor- und Nachteile von Mehrfachkommentierungen selbst eingeordnet haben, werfen wir nun einen Blick darauf, wie diese Entwicklung wissenschaftspolitisch bewertet wird. Der Wissenschaftsrat kommentiert das Phänomen folgendermaßen:
„Seit etwa Mitte der 1990er Jahre ist eine Vermehrung der Kommentierungen zu bereits mehrfach kommentierten Gesetzen zu beobachten. Diese Entwicklung bindet nicht nur die Arbeitskapazitäten der an ihnen beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sondern auch die finanziellen Ressourcen der öffentlichen Forschungsbibliotheken. Die überragende gesellschaftliche Bedeutung mancher Gesetze sowie die Notwendigkeit der Meinungspluralität rechtfertigen Mehrfachkommentierungen; die Aufnahmefähigkeit des Buchmarktes allein ist jedoch kein Indiz dafür, dass ein zusätzlicher Kommentar nennenswerten wissenschaftlichen Mehrwert bringt. Andere Textgattungen (…) oder die Hinwendung zu bislang vernachlässigten Rechtsmaterien versprechen hier einen höheren Nutzen für die wissenschaftliche Kommunikation und den Bedarf der Praxis.“
Wissenschaftsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft, 2012, S. 68
Wie schätzen Sie selbst die Balance zwischen Meinungspluralität und Ressourcenschonung ein?