So, nun haben Sie schon einen guten Überblick darüber gewonnen, wie Gesetze aufgebaut sind und wie man sich in ihnen orientieren kann. Die wichtigste Frage wollen wir am Schluss aufwerfen: Wie liest man eigentlich Gesetzestexte? Hierzu ließe sich wohl ein separater Kurs erstellen. Wir wollen aber auf eine Besonderheit hinweisen, nämlich das Parallellesen. Gesetzestexte werden in aller Regel parallel zu anderen Texten (Lehrbüchern, Akten, Urteilen, Aufsätzen, etc.) gelesen.
Allerdings macht es nicht immer Spaß, „den Kopf zu senken“, den Lesefluss zu unterbrechen und ins Gesetzbuch zu schauen. Daher ist es sinnvoll, sich Strategien dafür zu erarbeiten, wie man das Parallellesen am besten praktiziert.
Sie werden merken: Nach und nach werden Sie immer vertrauter mit den Gesetzestexten werden und diese nach und nach, durch den Erwerb dogmatischen Wissens und durch das Einüben methodischer Fähigkeiten, lesen können.
Trainieren Sie das parallele Lesen mit folgender Übung:
- Bearbeiten Sie die folgenden Fragen und überlegen sie sich, welche sie anhand des Gesetzestextes beantworten können und welche nicht.
- Lesen Sie die relevanten Aspekte im Lehrbuch (S. 335-340) nach.
- Beantworten Sie die Fragen erneut und schauen Sie sich erneut den Gesetzestext an:
- Lesen Sie diesen jetzt anders?
- Was verstehen Sie jetzt anders?
- Reflektieren Sie, ob es Sinn ergibt, den Lehrbuchtext ohne die Norm zu lesen.
Art 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.