Wenn Sie rechtsdogmatisch forschen, dann forschen Sie an und mit Rechtstexten. Recht wird dabei in erster Linie als Text verstanden: Gesetze, Verordnungen, Satzungen – all das bildet den zentralen Forschungsgegenstand.
Doch was zeichnet Rechtstexte eigentlich aus – und welche Folgen hat das für die Forschung?
Das können Sie sich in einem KI-generierten Podcast anhören
oder in folgendem Text lesen:
Ein Vergleich: Rechtswissenschaft und Theologie
Ein aufschlussreicher Vergleich stammt von Hans Albert. Er weist darauf hin, dass sowohl Theologie als auch Rechtswissenschaft eine ähnliche Kernaufgabe haben:
Sie müssen maßgebliche Texte identifizieren und interpretieren.
Aber es gibt auch Unterschiede – zum Beispiel in Hinblick auf die Geltung der Texte:
- In der Theologie gelten Regeln und Gebote, weil sie von Gott stammen. Das von Gott Gewollte gilt als richtig und wahr.
- In der Rechtswissenschaft gelten Rechtstexte, weil eine zuständige Institution die Kompetenz zur Gesetzgebung besitzt. Ob sie „gut“ oder „wahr“ sind, ist für ihre Geltung zunächst unerheblich.
Recht gilt also nicht aufgrund seiner Wahrheit, sondern aufgrund seiner Setzung durch eine zuständige Autorität.
Um mehr über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen beiden Disziplinen zu erfahren, hören Sie sich gerne unsere Podcastfolge mit Philipp Sahm an. Oder legen Sie gleich los und beantworten folgende Fragen:
Was folgt daraus für die rechtsdogmatische Forschung?
Diese besonderen Form der Textgebundenheit hat Konsequenzen für die rechtsdogmatische Forschung.
1. Abhängigkeit von geltenden Texten
Rechtsdogmatische Forschung ist abhängig von Texten, die als geltend anerkannt sind – die sich aber jederzeit ändern können. Oft wird in diesem Zusammenhang Kirchmann zitiert, der dieses Phänomen mit folgenden Worten beschrieben hat:
„Indem die Wissenschaft das Zufällige zu ihrem Gegenstande macht, wird sie selbst zur Zufälligkeit; drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zur Makulatur.“
Kirchmann, Julius H. von, Die Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft, Berlin 1848, S. 23
Das bedeutet: Ihr Forschungsgegenstand kann sich durch eine Gesetzesänderung plötzlich verändern. Und Sie haben nur eingeschränkte Kontrolle über ihn.
Gleichzeitig liegt darin ein Potenzial: Rechtswissenschaft kann Einfluss auf die Rechtsentwicklung nehmen. Sie muss sich nicht auf eine Auseinandersetzung mit dem jeweils geltenden Recht (lex lata) beschränken, sondern kann auch zukünftig zu setzendes Recht (lex ferenda) entwerfen. Sie bewegt sich dann zwischen rechtsdogmatischer und rechtspolitischer Forschung.
2. Interpretation als Kernaufgabe
Bei der Interpretation von Rechtstexten gibt es keine eindeutig „richtige“ Lösung. Interpretation bedeutet, zwischen verschiedenen Deutungsmöglichkeiten abzuwägen. Allerdings ist die juristische Interpretation auch nicht völlig frei. Zunächst steht sie unter besonderem Entscheidungsdruck, da es um Klärung praktischer Rechtsfragen geht. Zum anderen prägen die Dogmatik, Auslegungsmethoden, Rechtsprechungspraxis und der wissenschaftlichen Diskurs die Interpretationspraxis. Sowohl Autoritätsargumente wie Sachargumente spielen eine Rolle.
Das heißt: Es gibt keine eindeutig richtigen Forschungsergebnisse. Es gibt inhaltliche und methodische „Leitplanken”. Aber es gibt wenige Standards, an denen die Qualität rechtsdogmatischer Forschung gemessen werden kann.
Gleichzeitig liegt auch darin ein Potenzial: Es eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten der Sinnkonstruktion und ein großer Argumentationsreichtum.
3. Praxisbezug
Der Forschungsgegenstand, der Rechtstext bildet deshalb zugleich eine Brücke zwischen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis.
Das bringt Spannungen mit sich. Denn man kann sich beispielsweise fragen:
- Wo verläuft die Grenze zwischen wissenschaftlicher Analyse und praktischer Rechtsanwendung?
- Wie stark dürfen Autoritätsargumente in der Wissenschaft wirken?
- Besteht die Gefahr eines Vorwurfs der „Unwissenschaftlichkeit“, wenn die Grenzziehung unklar ist?
Aber im Praxisbezug liegt auch eine besondere Stärke der rechtsdogmatischen Forschung: Sie findet nicht im Elfenbeinturm statt, sondern steht in engem Austausch mit der Praxis.
Reflexionsimpulse für Sie
- Was bedeutet es für Ihr eigenes Forschen, wenn Ihr Gegenstand jederzeit geändert werden kann?
- Wie gehen Sie damit um, dass es keine eindeutig „richtige“ Lösung gibt?
- Wenn Autoritätsargumente in der Praxis oft den Ausschlag geben, Sachargumente aber den Kern wissenschaftlicher Tätigkeit bilden – worauf sollten Sie in Ihrer eigenen Arbeit den Schwerpunkt legen? Wie balancieren die Notwendigkeit, von der Praxis ernstgenommen zu werden und anschlussfähig zu sein, mit dem wissenschaftlichen Anspruch, etablierte Meinungen auch kritisch zu hinterfragen?
- Sind Rechtswissenschaftler:innen mächtiger oder ohnmächtiger als Theolog:innen? Sind Sie mächtiger, weil Sie aktiv an der Gestaltung der Texte mitwirken können oder sind Sie ohnmächtiger, weil die Autorität eben nicht bei einem göttlichen, ewigen Text liegt, sondern bei einem fehlbaren Gesetzgeber?
Mehr entdecken:
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Zur Rechtswissenschaft als „säkularen Theologie“: Ulfrid Neumann, Einführung in Rechtsphilosophie und Rechtswissenschaft, 2025, S. 233-236.