Wenn Sie ein Lehrbuch zur juristischen Methodenlehre aufschlagen, finden Sie meist ausführliche Erklärungen zur Rechtsanwendung und zur Auslegung von Normen – doch wie man eigentlich rechtsdogmatisch forscht, bleibt oft ein Rätsel. In den folgenden Abschnitten schlagen wir die Brücke zwischen dem bloßen Lösen von Fällen und der wissenschaftlichen Arbeit.
Vielleicht fragen Sie sich: Ist die Methode im Studium, in der Praxis und in der Wissenschaft nicht eigentlich dieselbe? Nicht ganz. Während die Rechtspraxis unter Zeitdruck konkrete Probleme lösen muss und an die Interessen der Beteiligten gebunden ist, genießt die dogmatische Forschung Freiheiten, die sie für die Weiterentwicklung des Rechts so wertvoll machen.
Hier sind die wichtigsten Unterschiede, die unsere Arbeit in der Forschung prägen:
- Probleme suchen statt nur lösen: In der Praxis geht es darum, einen Streit zu beenden; in der Forschung suchen wir gezielt nach Problemen und Unstimmigkeiten im System, um das Recht besser zu verstehen.
- Freiheit der Themen: Während Richter*innen an den vorliegenden Fall gebunden sind, können Sie in der Forschung Ihre Themen frei wählen und auch hypothetische Fälle einbeziehen.
- Einfluss durch Argumente: Forscher*innen treffen keine rechtskräftigen Entscheidungen. Ihr Einfluss auf das geltende Recht ist mittelbar: Er erfolgt durch die Kraft Ihrer Argumente, die von anderen (z. B. Gerichten) übernommen werden können. Sie können sogar Vorschläge de lege ferenda (für künftiges Recht) machen oder ganz neue Methoden vorschlagen.
Welche Konsequenzen diese Unterschiede für das methodische Vorgehen haben, wollen wir uns genauer anschauen. Wir tun das, indem wir uns mit der Auslegung von Normen und der Konstruktion von dogmatischen Figuren näher befassen:
- Das Auslegung: Zuerst schauen wir uns an, welche Instrumente Ihnen für die Auslegung von Rechtsnormen zur Verfügung stehen. Wir klären dabei besonders, worin sich der Umgang mit diesen Methoden in der Forschung von dem unterscheidet, was Sie aus dem Studium kennen.
- Die „Konstruktion“: Danach widmen wir uns der Konstruktion, also der Frage, wie mit Hilfe von Begriffsbildungen und Systematisierungen jenseits der Auslegung Struktur in den Rechtsstoff gebracht werden kann.
Obwohl es für diesen Bereich der „Konstruktion“ bisher nur wenige feste Anleitungen gibt, möchten wir Ihnen mit diesem Kurs einen roten Faden an die Hand geben, der Ihnen den Einstieg in das wissenschaftliche Arbeiten erleichtert.